
Garantie
Akku-Garantie beim gebrauchten E-Auto: Was gilt und was Sie prüfen sollten
Was passiert, wenn der Akku nach dem Kauf nachlässt? Wie die Herstellergarantie funktioniert, ob sie auf Sie übergeht und was sie gefährden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Hersteller geben acht Jahre oder 160.000 km Garantie auf den Akku, bei fast allen Modellen für mindestens 70 % Kapazität.[1]
- Die Akku-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, keine gesetzliche Pflicht.
- Sie geht üblicherweise mit dem Fahrzeug auf den neuen Besitzer über. Lassen Sie sich die Bedingungen trotzdem zeigen.[1]
Inhalt dieses Artikels
Warum die Akku-Garantie beim Gebrauchtkauf wichtig ist
Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, stellt sich früher oder später die Frage: Was passiert, wenn die Batterie nach dem Kauf an Leistung verliert? Der Akku ist das wertvollste Bauteil des Fahrzeugs, die Sorge ist also verständlich. Das Zertifikat zeigt, wie gesund der Akku am Prüftag ist. Die Garantie des Herstellers kann einen Teil des Risikos danach abdecken.
Was die Herstellergarantie abdeckt
Laut ADAC geben die meisten Hersteller acht Jahre oder 160.000 Kilometer Garantie auf den Akku, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei fast allen Modellen gilt sie für mindestens 70 % der Kapazität. Fällt der Akku in dieser Zeit darunter, ersetzt der Hersteller einzelne Module oder den ganzen Akku.[1]
Wichtig: Die Akku-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Laufzeit, Kilometer und Grenzwert unterscheiden sich je nach Marke und Modell. Die genauen Bedingungen stehen in den Garantieunterlagen des Fahrzeugs.
Herstellergarantie auf den Akku
- Freiwillige Zusage des Herstellers
- Laufzeit und Grenzwert laut Garantiebedingungen
- Sichert eine Mindestkapazität zu
Gewährleistung des Verkäufers
- Gesetzlich, beim Kauf vom Händler
- Betrifft Mängel, die beim Kauf schon bestanden
- Unabhängig von der Herstellergarantie
Geht die Garantie auf mich über?
Laut ADAC ist die Garantie üblicherweise an das Fahrzeug gebunden und geht beim Verkauf auf den neuen Besitzer über. Manche Hersteller verlangen jedoch, dass der Verkäufer seine Ansprüche ausdrücklich abtritt. Lassen Sie sich das im Kaufvertrag bestätigen.[1]
| Was Sie brauchen | Wo Sie es finden | Wozu |
|---|---|---|
| Beginn der Garantie | Garantieunterlagen, Erstzulassung oder Übergabedatum | Startpunkt der Laufzeit, je nach Hersteller unterschiedlich |
| Aktueller Kilometerstand | Tacho und Zertifikat | Abgleich mit der Kilometergrenze |
| Garantiebedingungen | Garantieheft oder Hersteller | Laufzeit, Grenzwert, Übertragung |
Was die Garantie gefährden kann
Der ADAC nennt mehrere Punkte, die den Anspruch kosten können. Fragen Sie beim Kauf gezielt danach:[1]
- Wartung nicht nach den Vorgaben des Herstellers
- Unsachgemäße Reparaturen oder Umbauten
- Tiefentladung nach langer Standzeit, bei manchen Herstellern ausdrücklich ausgeschlossen
- Software-Updates aus Rückrufen oder Serviceaktionen, die nicht eingespielt wurden
- Quelle: [1]
Garantien von Prüfanbietern
Manche Prüfanbieter verbinden ihr Zertifikat mit einer eigenen Garantie, oft nur für bestimmte Prüfarten oder für Fahrzeuge aus dem Handel. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie den Verkäufer, ob eine solche Garantie besteht, und lesen Sie die Bedingungen beim Anbieter nach.
Zertifikat und Garantie ergänzen sich: Das Zertifikat zeigt den Zustand am Prüftag, die Garantie sichert einen Teil des Risikos danach ab.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Akku-Garantie beim E-Auto?
Bei den meisten Herstellern acht Jahre oder 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Die genauen Bedingungen stehen in den Garantieunterlagen.[1]
Gilt die Akku-Garantie auch für den Zweitbesitzer?
Üblicherweise ja, weil sie an das Fahrzeug gebunden ist. Manche Hersteller verlangen eine ausdrückliche Abtretung durch den Verkäufer.[1]
Ist die Akku-Garantie gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Euro-7-Norm schreibt für neue Pkw-Typen Mindestwerte für die Haltbarkeit des Akkus vor, ist aber keine Garantie für den Käufer.[2]
Quellen
- [1]ADAC: Elektroauto-Batterie: Lebensdauer, Garantie, Reparatur, Stand 25.10.2022
- [2]Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1257 (Euro 7), Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien, Stand 08.05.2024


